Regelfahrten

Regelfahrten ermöglichen es, Menschen mit Behinderung regelmäßig zu Einrichtungen der Behindertenhilfe zu fahren: Kindergarten, Schule, Beschäftigungstherapie oder Lehrwerkstatt.

Voraussetzungen
// Besuch einer Einrichtung der Behindertenhilfe in Wien Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits bestehende eingereichte Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung.
// Hauptwohnsitz in Wien
// Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)

Förderung & Kosten
Die Kosten für den Regelfahrtendienst werden vom Fonds Soziales Wien gefördert.
Anspruch auf Regel-Fahrtendienste haben Menschen mit Behinderung in Wien, die an ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Werkstätte gebracht werden müssen, weil sie keine öffentlichen Verkehrsmittel benützen können. Für Regel-Fahrtendienste wird kein Kostenbeitrag eingehoben.

Nähere Infos
Fonds Soziales Wien – Fahrtendienstbüro
1030 Wien, Guglgasse 7-9
Tel: 05 05 379 – 66643 oder 01- 4000- 66643
Fax: 05 05 379 – 66640 oder 01- 4000 99 66640
E-Mail: post-ffd@fsw.at

Unser Waka-Team unterstützt Sie gerne
Für nähere Auskünfte bzw. für die Unterstützung bei der Antragstellung steht Ihnen natürlich das Mitarbeiterteam der Waka Fahrtendienstzentrale unter der Telefonnummer 01/332 55 42 gerne zur Verfügung!