Freizeitfahrten ermöglichen es, Menschen mit schweren Gehbehinderungen am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Dadurch wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus innerhalb der Stadt Wien unterstützt.
Voraussetzungen
Um den Freizeitfahrtendienst beanspruchen zu können, brauchen Sie eine Berechtigungskarte, die das Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen ausstellt:
Personen mit schweren Gehbehinderungen, denen Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Auto nicht zumutbar sind Hauptwohnsitz in Wien Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
- Einkommensobergrenze: 1.500 Euro netto monatlich
- keine stationäre Pflegeunterbringung
- vollendetes 14. Lebensjahr
Förderung & Kosten
Der Freizeitfahrtendienst wird vom Fonds Soziales Wien gefördert. Pro Fahrt ist daher nur ein Selbstbehalt von 2,20 Euro zu bezahlen. Für Personen mit einem Sozialpass mit der Eintragung reduziert sich der Selbstbehalt auf 1,20 Euro pro Fahrt.
Antragstellung
Wenn Sie o.a. Voraussetzungen erfüllen und den Freizeitfahrtendienst beanspruchen wollen, beantragen Sie beim Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien das Antragsformular für den Freizeitfahrtendienst.
Fonds Soziales Wien – Fahrtendienstbüro
1030 Wien, Guglgasse 7-9
Tel: 05 05 379 – 66643 oder 01- 4000- 66643
Fax: 05 05 379 – 66640 oder 01- 4000 99 66640
E-Mail: post-ffd@fsw.at
Unser Waka-Team unterstützt Sie gerne
Für nähere Auskünfte bzw. für die Unterstützung bei der Antragstellung steht Ihnen natürlich das Mitarbeiterteam der Waka Fahrtendienstzentrale unter der Telefonnummer 01/332 55 42 gerne zur Verfügung!